Allgemeine
Geschäftsbedingungen der TEX-DESIGN Beiler & Pretner GmbH
(in der Folge AGB)
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sämtliche unserer privatrechtlichen
Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich
ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten
insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertrags-parteien.
II. Vertragsabschluss
a) Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen
AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende
mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die
von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht
verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte,
Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass
darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b) Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Ein Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss nicht zwingend
einer Auftragsbestätigung, das Absenden oder Übergeben der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns
Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens
jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sollten
sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc,
verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder
zu ermäßigen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a) Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme prompt zur Zahlung fällig. Ohne
besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle
des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige
Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem
Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
b) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt,
Mahnspesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der
Sekundärmarktrendite/Bund lt. statistischem Monatsheft der Österreichischen
Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch
auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
V. Vertragsrücktritt, Rückgaberecht
a) Entspricht das gelieferte Produkt nicht Ihren Vorstellungen, so nehmen
wir es innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware zurück, wobei
Samstage nicht als Werktage gelten. Die fristgerechte Absendung der Ware ist
ausreichend. Senden Sie die Ware frei Haus (Sie bezahlen die
Versandgebühren) an folgende Adresse:
TEX-DESIGN Beiler & Pretner GmbH
High-Tech-Park-West 5
8605 Kapfenberg
Die vom Kunden geleistete Zahlung wird Zug um Zug zurückerstattet. Der Kunde
ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen
Kosten und Versandspesen zu tragen. Die Firma TEX-DESIGN Beiler & Pretner GmbH ist
ausdrücklich berechtigt, im Falle des Rücktrittes des Kunden vom
zurückzuerstattenden Betrag die hier genannten Ansprüche abzuziehen und
lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen.
Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, die
empfangene Leistung originalverpackt zurückzustellen und der TEX-DESIGN
Beiler & Pretner GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich
einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des
gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Beschädigte, benutzte oder
abgenutzte Ware, individuell angefertigte Ware, Sonderanfertigungen oder
bedruckte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
b) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei
Annahmeverzug (Pkt. VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere
Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners
oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15%
des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten.
d) Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder
begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
bezahlen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen
in Höhe von EUR 5.-- bzw EUR 10.-- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr einen Betrag von EUR 5.-- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen
zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung
gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung mittels Paketdienst ab
dem Lager von TEX-DESIGN Beiler & Pretbner GmbH an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse. Unsere Verkaufspreise beinhalten jedoch keine Kosten für
Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die
gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang
des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm
angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Besteller die Kosten
für die erfolglose Anlieferung.
VIII. Gefahrenübergang
Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe
an den Transporteur - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den
Käufer über.
IX. Lieferfrist
a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht
ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde.
c) Falls TEX-DESIGN Beiler & Pretner
GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der
Lage ist, weil der Lieferant von TEX-DESIGN Obermayer GmbH seine
vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist TEX-DESIGN Beiler & Pretner GmbH
dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der
Besteller darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung
steht und hat keinen Anspruch auf jedweden Schadenersatz.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Kapfenberg.
XI. Geringfügige Leistungsänderungen
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für
durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farbe, etc).
XII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines
behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur
innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des
Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht
werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug
geraten sind.
b) Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich,
längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach
ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens
aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird
eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als
genehmigt.
XIII. Schadenersatz
a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatzgelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
XIV. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet
weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport - und
Manipulationsspesen zu verrechnen.
c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor
Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet,
erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der
dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns
gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver-
oder Bearbeitung.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder
verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder
sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten,
unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel
mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.
f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für
die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XVI. Forderungsabtretungen
a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns
gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige
Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG
bereits jetzt an uns abgetreten.
b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
XVII. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der
Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines
angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVIII. Terminverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten
hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur
einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere
Nachfristsetzung sofort fällig werden.
XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist
das für Kapfenberg sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.
XX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit
enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XXI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der
Bedingungen im übrigen nicht.
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